Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Online Dienst DIAPortal der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG 

 

Stand: Oktober 2021

Die Bundesrepublik Deutschland („Bund“) übernimmt zum Zweck der Außenwirtschaftsförderung Investitionsgarantien zur Absicherung von Direktinvestitionen im Ausland zugunsten von Unternehmern mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“) ist mit der Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme beauftragt und dazu ermächtigt, alle die Garantien betreffenden Erklärungen für den Bund abzugeben und entgegenzunehmen, Rechtshandlungen vorzunehmen sowie die Bearbeitung und Abwicklung der Garantien zu übernehmen.

Im Rahmen der Durchführung und Bearbeitung der Investitionsgarantien stellt PwC den potenziellen und derzeitigen Garantienehmern des Bundes („Nutzer“) den Online-Dienst „DIAPortal“ kostenlos zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Nutzung des DIA-Portals besteht nicht.

Für die Nutzung des DIA-Portals gelten zwischen dem Nutzer und PwC die nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

§ 1 Gegenstand

Das DIA-Portal soll es dem Nutzer ermöglichen, bestimmte Anträge im Zusammenhang mit den Investitionsgarantien des Bundes online einzureichen und diese – einschließlich ergänzender Mitteilungen und Unterlagen – an PwC zu übermitteln. Dem Nutzer werden zu diesem Zweck verschiedene Anwendungen in Form vorgefertigter Antrags- oder Mitteilungsformulare zur Verfügung gestellt. Zugleich dient das DIA-Portal dem Nutzer und PwC als Kommunikationsplattform und soll hierbei andere Kommunikationswege (Briefpost, Fax, E-Mail, Telefon, etc.) ergänzen.

Die Befassung des Bundes mit Anträgen zur Begründung von neuen Garantieverhältnissen bedarf neben der Antragstellung im DIA-Portal auch der Übersendung eines unterzeichneten Antragsformulars. Das Übersenden von Unterlagen oder Anträgen über das DIA-Portal begründet keinen Anspruch des Nutzers auf eine entsprechende Befassung durch PwC oder den Bund. 

PwC gewährt dem Nutzer nach erfolgreicher Registrierung (vgl. § 2) einen Zugang zum DIA-Portal. Art und Umfang der in dem DIA-Portal verfügbaren Funktionen stehen im Ermessen von PwC. Sie werden von PwC laufend mit dem Ziel weiterentwickelt, den Nutzern einen bedarfsgerechten Online-Service anzubieten. PwC behält sich vor, einzelne Funktionen des DIA-Portals vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr bereitzustellen. Anträge bzw. Mitteilungen, die bereits erstellt und an PwC übertragen wurden, bleiben auch bei Einstellung der betroffenen Funktionen wirksam.

§ 2 Registrierung und Zugangsberechtigung

Die Benutzung des DIA-Portals setzt die Anlage eines Benutzerkontos („Registrierung“) und eine Freigabe durch PwC voraus. Für jeden Nutzer können dabei mehrere natürliche Personen (im Folgenden „Person/Personen“) einen Zugang erhalten. Zudem kann umgekehrt eine Person auch für mehrere Nutzer tätig sein. 

Für die Anlage eines Benutzerkontos wird eine E-Mail-Adresse und ein durch die für den Nutzer tätige Person festgelegtes Passwort benötigt („Zugangsberechtigung“).  

Die für den Nutzer zuerst registrierte Person fungiert dabei grundsätzlich als sog. Administrator mit erweiterten Rechten. Der Administrator ist über die übliche Portalnutzung hinaus zu folgenden Handlungen berechtigt:

        Bestätigung der Berechtigung weiterer Personen zur Nutzung des DIA-Portals und Bevollmächtigung weiterer Personen zur Portalnutzung gegenüber PwC.

        Einsichtnahme in die Inhalte der Benutzerkonten der dem Administrator zugeordneten Personen.

Zur Berechtigung des Administrators für den Datenzugriff sowie zur Bevollmächtigung weiterer Personen zur Portalnutzung, bedarf es einer vorherigen Bevollmächtigung des Administrators durch den Nutzer. PwC stellt dem Nutzer hierfür bei der erstmaligen Anmeldung zum DIA-Portal eine zu unterzeichnende Bestätigung der Bevollmächtigung zur Verfügung.

§ 3 Pflichten der Nutzer

a) Allgemeine Pflichten

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Portalbetrieb gefährden oder stören. Es ist durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Einsatz aktueller Virenscanner) sicherzustellen, dass die über das Portal übertragenen Mitteilungen und Daten nicht mit Schadsoftware behaftet sind. Die Daten sind zudem in einem lesbaren und üblichen Dateiformat zu übermitteln.

Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte in das Portal einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch für Inhalte, die Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Markenrechte) verletzen. Zudem verpflichtet er sich, für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu sorgen. Soweit in den übermittelten Daten personenbezogene Daten enthalten sind, hat der Nutzer sicherzustellen, dass die betroffenen Personen der Übermittlung der Daten zugestimmt haben bzw. keine geltenden Datenschutzbestimmungen verletzt werden.

Der Nutzer verpflichtet sich weiterhin, in dem DIA-Portal nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er erkennbar nicht berechtigt ist.

b) Umgang mit der Zugangsberechtigung 

Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass die von dem Nutzer autorisierten Personen die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) sorgfältig aufbewahren und geheim halten. Gleiches gilt für die Sicherung der Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter.

Es ist untersagt, Zugangsdaten an unberechtigte bzw. außenstehende Personen weiterzugeben. Vorsorglich macht PwC darauf aufmerksam, dass jede Person, die die Zugangsdaten kennt, auf das Benutzerkonto des Nutzers sowie die dort hinterlegten Informationen zugreifen kann. Die von dem Nutzer autorisierte Person wird regelmäßig aufgefordert, sein Passwort zu ändern. Wird ein Passwort länger als ein Jahr nicht geändert, wird das jeweilige Benutzerkonto deaktiviert, eine spätere Reaktivierung ist möglich.

Hat der Nutzer oder die von ihm autorisierte Person Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Dritter Zugang zu den Zugangsdaten bzw. dem DIA-Portal erhalten hat, ist PwC unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. PwC wird die Zugangsberechtigung in diesem Fall sperren und eine neue Zugangsberechtigung zur Verfügung stellen.

c) Regelmäßige Kontrolle des Portals

Der Nutzer bzw. die von ihm autorisierte Person hat regelmäßig – mindestens alle 14 Tage sowie unverzüglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung von PwC – den Inhalt des Portals zu überprüfen. Die eingestellten Dokumente sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Beanstandungen PwC unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Bestimmung des DIA-Portals als Empfangsvorrichtung

Mit der Registrierung für das DIA-Portal bestimmen der Nutzer und PwC dieses gegenseitig als Vorrichtung („Postfach“) zum rechtswirksamen Empfang von Mitteilungen und Dokumenten. Der Nutzer kann die Mitteilungen und Dokumente aus dem DIA-Portal jederzeit herunterladen und ausdrucken.

Sofern der Nutzer das DIA-Portal nicht mehr als Empfangsvorrichtung nutzen möchte, kann er das Nutzungsverhältnis gemäß § 11 a) kündigen.

§ 5 Umstellung auf digitalen Versand

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übermittelt PwC nach Registrierung des Nutzers für das DIA-Portal die Garantieerklärung sowie Nachträge zu dieser weiterhin per Post. Die sonstige Kommunikation (insbesondere Rechnungen und weitere Standardkommunikation) soll perspektivisch über das DIA-Portal erfolgen.

PwC wird den Nutzer per E-Mail darüber informieren, sobald PwC ein Dokument in das DIA-Portal eingestellt hat.

§ 6 Zugang

Ein Dokument oder eine Mitteilung gilt spätestens bis zum Ablauf des Werktags als zugestellt, der auf den Tag folgt, an dem das Dokument im DIA-Portal eingestellt und der Nutzer darüber per E-Mail informiert wurde.

§ 7 Allgemeine Bedingungen der Investitionsgarantien und Garantiebedingungen

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen lassen die Allgemeinen Bedingungen für Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland sowie die jeweils geltenden Garantiebedingungen unberührt.

Störungen oder die Nichtverfügbarkeit des DIA-Portals oder einzelner Funktionen entbinden den Nutzer nicht von seinen Mitteilungs-, Berichts- und sonstigen Pflichten im Rahmen von Garantieverträgen mit dem Bund.

§ 8 Technische Voraussetzungen

Zur Nutzung des DIA-Portals benötigt der Nutzer einen Internetzugang. Die digitale Übermittlung der Dokumente erfolgt in geeigneten elektronischen Dateiformaten (zum Beispiel im Format „Portable Document Format“ (PDF)).

§ 9 Verfügbarkeit des DIA-Portals

PwC ist bemüht, das DIA-Portal 24 Stunden am Tag zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit des DIA-Portals aufgrund von Störungen von Netzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen, aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Wartungsarbeiten oder sonstigen Umständen eingeschränkt oder zeitweise ausgeschlossen sein kann.

§ 10 Haftung

a)

PwC übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit des DIA-Portals, die Verfügbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt sowie die Sicherheit von Daten außerhalb des rechtlich zurechenbaren Bereiches von PwC. PwC behält sich vor, geeignete Maßnahmen der Schadensminderung zu ergreifen (z.B. die Löschung oder Sicherung von Inhalten).

b)

PwC haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.

c)

Bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall ist die Haftung von PwC für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden nach § 10 b), gemäß §  54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf vier Millionen Euro (4 Mio. €) beschränkt.

d)

Ein einzelner Schadensfall im Sinne von § 10 c) ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

e)

Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet PwC im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre. Ferner haftet PwC nicht für Schäden, die aufgrund der Nichtbenutzbarkeit der Leistungen von Internet- und Serviceprovidern oder der nicht ordnungsgemäßen Funktion externer Übertragungsleitungen eintreten.

f)

Leiten mehrere Anspruchsteller aus der Portalnutzung Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PwC her, gilt der in § 10 c) bestimmte Haftungshöchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Der Haftungshöchstbetrag steht dem Nutzer und den anderen Anspruchstellern nur gemeinschaftlich und einmalig zur Verfügung (Gesamtgläubiger, § 428 BGB).

g)

Einreden und Einwendungen aus dem Portalnutzungsverhältnis stehen PwC auch gegenüber Dritten zu.

h)

Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von PwC.

i)

Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Nutzer verjähren innerhalb von einem (1) Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft bzw. einer Garantie. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PwC bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von PwC beruhen.

§ 11 Kündigung des Zugangs zum DIA-Portal, Entzug der Zugangsberechtigung und Löschung der Benutzerkonten

a) Kündigung des Portalzugangs durch den Nutzer

Der Nutzer kann seinen Zugang zum DIA-Portal jederzeit schriftlich kündigen. PwC ist berechtigt, nach einer Kündigung des DIA-Portal-Zugangs durch den Nutzer das ihm zugeordnete Benutzerkonto samt aller Daten zu löschen.

b) Einschränkung oder Entzug der Zugangsberechtigung

Scheidet ein Mitarbeiter, der über eine eigene Zugangsberechtigung verfügt, aus dem Unternehmen des Nutzers aus oder soll eine Person nicht mehr für den Nutzer zugangsberechtigt sein, ist PwC unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. PwC wird die Zugangsberechtigung der betreffenden Person in diesem Fall sperren. Auf Antrag des Nutzers wird PwC die betroffene Zugangsberechtigung endgültig löschen.

c) Kündigung des Portalzugangs durch PwC

PwC kann den Zugang zum DIA-Portal gegenüber dem Nutzer jederzeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (z.B. per E-Mail) kündigen.

d) Entzug der Zugangsberechtigung einzelner Nutzer durch PwC

Hält der Nutzer diese Nutzungsbedingungen nicht ein, ist PwC berechtigt, die Zugangsberechtigung zu sperren.

e) Ausmaß der Kündigung

Die Kündigung bzw. Beendigung des Portalnutzungsverhältnisses hat keine Auswirkungen auf ggf. zwischen dem Nutzer und dem Bund bestehende Garantieverträge.

§ 12 Änderungen der Nutzungsbedingungen - Widerspruchsrecht des Nutzers

PwC ist zu Änderungen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. PwC wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund der Aufnahme neuer Funktionen oder neuer technischer Entwicklungen bzw. von Reformen der Investitionsgarantien oder Änderungen der Rechtsprechung. 

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von PwC unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Hamburg. 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt.